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Aut-idem-Kreuz

Aut-idem-Kreuz – Bedeutung

Apothekerinnen und Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, vorrangig solche Arzneimittel abzugeben, für die die Kasse des Patienten einen Rabattvertrag mit den Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat. Nur in bestimmten definierten Ausnahmefällen darf hiervon abgewichen werden. Daher kann es passieren, dass Patienten in der Apotheke nicht das vom Arzt verordnete Medikament erhalten, sondern ein wirkstoffgleiches Produkt eines anderen Herstellers, für das mit der jeweiligen Krankenkasse ein Rabattvertrag besteht oder das besonders preisgünstig ist.

Der Arzt kann solch einen Austausch aber verhindern, indem er auf dem Rezept das Feld „aut idem“ ankreuzt: Dann darf in der Apotheke nur das vom Arzt verordnete Medikament oder ein identisches Importarzneimittel abgegeben werden.

 

Bildquelle: DAP