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Weitere Apothekenwaren

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen kranke Menschen in der Rehabilitation und sollen Behinderungen ausgleichen. Zur großen Gruppe der Hilfsmittel gehören zum Beispiel Sehhilfen, Hörhilfen, Bandagen, Inkontinenzprodukte, Milchpumpen, Inhalationsgeräte und vieles mehr.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel sind Präparate, die der erhöhten Versorgung des Stoffwechsels mit Nährstoffen dienen. Diese dürfen überall verkauft werden, da für sie keine krankheitsbezogene Heilwirkung ausgelobt werden darf.

Kosmetika

Nach Artikel 2 der EG-Kosmetik-Verordnung definieren sich Kosmetika wie folgt: „Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäu­ten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körper­geruch zu beeinflussen;“ Kosmetika dienen also primär einer Steigerung des Wohlbefindens, sind aber nicht in erster Linie zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen bestimmt. Hier ist die Abgrenzung zu Arzneimitteln wichtig. Kosmetika sind beispielweise Gesichts- und Körperpflegeprodukte, Produkte zur Hautreinigung, Deodorantien, Make-up, Parfüm, Sonnenschutzpräparate, Mittel zur Haarpflege oder zur Zahnpflege.

Diätetika

Die Definition von Diätetika findet sich in § 1 Abs. 4a der Diätverordnung:

„Diätetika im Sinne von § 1 Abs. 4a der Diätverordnung sind diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten); Erzeugnisse, die auf besondere Weise verarbeitet oder formuliert und für die diätetische Behandlung von Patienten bestimmt sind. Sie dienen der ausschließlichen oder teilweisen Ernährung von Patienten […] für deren diätetische Behandlung eine Modifizierung der normalen Ernährung, andere Lebensmittel für eine besondere Ernährung oder eine Kombination aus beiden nicht ausreichen.

Bilanzierte Diäten werden unterteilt in

  1. vollständige bilanzierte Diäten, die […] die einzige Nahrungsquelle […] darstellen können
  2. ergänzende bilanzierte Diäten, die sich nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle eignen.“

Diätetika können von den Krankenkassen erstattet werden, allerdings gibt es je nach Krankenkasse Preisgrenzen, ab denen vorab eine Genehmigung bei der Krankenkasse eingeholt werden muss. Auch bilanzierte Diäten können unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenrezept verordnet werden.