Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, die DAP Networks GmbH, setzen uns dafür ein, dass unsere Website www.arzneikompass.de, unsere Informationen und unsere weiteren Dienstleistungen allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von möglichen Einschränkungen – bestmöglich zugänglich sind. Deshalb streben wir an, unsere Inhalte so aufzubereiten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten problemlos genutzt werden können. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern und den anerkannten Standards, wie beispielsweise dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gerecht zu werden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den anerkannten Standards vereinbar. Die Überprüfung beruht auf einer durch das Tool wave.webaim.org vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweit geltenden Normen. Dabei wurden die Startseite und eine exemplarische Artikelseite geprüft.
Formulare und Eingabefelder
Formular- und Eingabefelder sind beschriftet und können mit Screenreadern genutzt werden.
Sprache
Die Website stellt ein Sprach-Attribut zur Verfügung, sodass Screenreader die richtige Aussprache für eine Sprachausgabe wählen können.
Nutzung von ARIA-Labels
ARIA-Attribute und -Roles werden zur besseren Struktur genutzt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Kontrast
Texte und visuelle Elemente haben kein/nicht immer ein ausreichendes Kontrastverhältnis.
Alternativtexte
Bilder und andere visuelle Elemente (z. B. Buttons, Links, Grafiken, sofern vorhanden) enthalten nicht immer eine für Screenreader lesbare Textform der dargestellten Informationen.
Tastaturbedienbarkeit
Nicht alle interaktiven Komponenten (z. B. Formulare, Schaltflächen, sofern vorhanden) sind so gestaltet, dass sie über verschiedene Eingabemethoden, etwa Tastatur oder Touch, zugänglich sind.
Inhaltlicher Aufbau der Website
Nicht alle Inhalte (z. B. Tabellen, Listen, sofern vorhanden) sind so aufgebaut und beschrieben, dass sie auch mithilfe von Screenreadern erkannt und verstanden werden können.
Überschriften und Seitenstruktur
Es gibt Sprünge in der Überschriftenhierarchie. Assistive Technologien, wie Screenreader oder Tastaturbedienung, können dadurch eingeschränkt werden.
3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft und bearbeitet.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, dürfen Sie sich gerne bei uns melden:
DAP Networks GmbH
Agrippinawerft 22
50678 Köln
Telefon: +49 221 222 87-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass www.arzneikompass.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Diese wurde von den Ländern noch nicht bekannt gegeben. Wir ergänzen sie so schnell wie möglich.